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Förderung für KI-Projekte: Warum die Landschaft so unübersichtlich ist – und was 2026 wirklich trägt

Digital Jetzt und go-digital sind weg, ZIM ist gestoppt. Welche Programme 2026 noch Anträge annehmen – und welcher Zuschnitt zu welchem KI-Vorhaben passt.

Dennis Benter11. September 202611 Min. Lesezeit
Förderung für KI-Projekte: Warum die Landschaft so unübersichtlich ist – und was 2026 wirklich trägt

Wer als mittelständisches Unternehmen ein KI-Vorhaben plant und nach Fördermitteln sucht, landet zuverlässig auf Seiten, die Programme in der Gegenwartsform beschreiben, die es nicht mehr gibt. „go-digital fördert 50 Prozent der Beratungskosten." „Digital Jetzt bezuschusst Ihre Software mit bis zu 50.000 Euro." Beides stimmt seit Jahren nicht mehr: Die Richtlinie zu Digital Jetzt war bis zum 31. Dezember 2023 befristet, das zugehörige Förderportal wurde im März 2026 abgeschaltet; go-digital endete am 31. Dezember 2024, und das zuständige Ministerium hat ausdrücklich kein Nachfolgeprogramm aufgelegt. Das ist kein Randproblem. Es beschreibt die eigentliche Schwierigkeit der Förderlandschaft: Nicht die Frage, ob es Geld gibt, sondern die Frage, welches Programm heute existiert, welchen Zuschnitt es aktuell hat und ob überhaupt Haushaltsmittel verfügbar sind. Wer sich auf einen Ratgeberartikel von 2023 verlässt, plant an der Realität vorbei – und wer einen Berater beauftragt, der noch auf ausgelaufene Programme optimiert, bezahlt für Luft. Dieser Artikel sortiert die Lage für Unternehmen zwischen 10 und 250 Mitarbeitenden: warum die Landschaft so unübersichtlich ist, welche Programme im September 2026 tatsächlich Anträge annehmen, welcher Zuschnitt zu welchem Vorhaben passt und welche Rolle Regulatorik – Stichwort KI-Audit – dabei spielt.

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Vier Gründe, warum niemand den Überblick behält

Drei Ebenen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Bund, Länder und EU fördern parallel, mit eigenen Richtlinien, eigenen Antragswegen und eigenen Definitionen davon, was als förderfähig gilt. Ein Vorhaben, das in NRW passt, fällt in Bayern durch – nicht weil es schlechter ist, sondern weil die Richtlinie anders zugeschnitten ist.

Programme hängen am Haushalt, nicht am Bedarf. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) galt jahrelang als wichtigste Innovationsförderung für KMU. Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt es wegen begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel vorübergehend keine neuen Anträge und keine Projektskizzen mehr an – für alle Projektformen, mit einer schmalen Ausnahme für bestimmte internationale Kooperationen. Bereits bewilligte Vorhaben und laufende Auszahlungen sind nicht betroffen; über eine Wiederaufnahme wird abhängig vom Bundeshaushalt 2027 entschieden, angestrebt ist Anfang 2027. Zur Einordnung: Der vorige ZIM-Antragsstopp begann im Oktober 2021 und wurde erst im August 2022 aufgehoben.

Zuschnitte ändern sich still. Zum 1. Januar 2026 wurde die Richtlinie des NRW-Programms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) angepasst. Der Förderschwerpunkt „Digitale Prozesse" – also die Förderung unternehmensinterner Digitalisierungsmaßnahmen – ist entfallen. MID-Digitalisierung richtet sich seither ausschließlich an Unternehmen, die ein digitales Produkt auf Basis von Schlüsseltechnologien wie KI, maschinellem Lernen oder Echtzeitverarbeitung entwickeln und vermarkten wollen. Wer die Seite ein Jahr zuvor gelesen hat, geht von einer Förderung aus, die es in dieser Form nicht mehr gibt.

Das Netz konserviert alte Stände. Fördermittelberatung ist ein umkämpftes Suchfeld. Entsprechend viele Seiten ranken weiter auf Programmnamen, die längst tot sind, weil sich der Traffic lohnt. Ein einfacher Test vor jeder Beauftragung: Steht auf der Seite ein Stand-Datum, und wird das Programm in der Vergangenheitsform beschrieben, wenn es ausgelaufen ist?

Digital Jetzt und go-digital sind weg, ZIM ist gestoppt. Welche Programme 2026 noch Anträge annehmen – und welcher Zuschnitt zu welchem KI-Vorhaben passt.
NRW.BANK.Impuls KI: Konditionen und Ablauf →
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Was 2026 tatsächlich läuft

Forschungszulage (FZulG) – der Rechtsanspruch

Die steuerliche Forschungszulage ist unbefristet und kennt keinen Fördertopf, der leerlaufen kann. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch. Für KMU beträgt der Fördersatz 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; die Bemessungsgrundlage liegt seit dem 1. Januar 2026 bei bis zu 12 Millionen Euro im Jahr. Bei Auftragsforschung sind 70 Prozent des Entgelts ansetzbar, der Auftragnehmer muss im EWR sitzen.

Wichtig für KI-Vorhaben: Software- und ML-Entwicklung zählt als experimentelle Entwicklung, wenn tatsächlich technische oder wissenschaftliche Unsicherheit besteht – neuartige Algorithmen, ungelöste Integrationsfragen, offener Ausgang. Routine-Programmierung, Produktpflege und das Customizing von Standardsoftware zählen nicht. Der Weg ist zweistufig: erst die Bescheinigung des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann die Festsetzung beim Finanzamt. Die verbindliche fachliche Einordnung macht ausschließlich die BSFZ.

Seit dem ZIM-Antragsstopp ist die Forschungszulage für viele Unternehmen das einzige planbare Instrument für Entwicklungsarbeit geblieben.

ZIM – derzeit geschlossen

Branchenoffener Zuschuss für marktorientierte FuE-Projekte, Einzelprojekte üblicherweise im Bereich von 25 bis 45 Prozent Förderquote. Aktuell keine Antragsannahme (siehe oben). Für Vorhaben, die 2026 starten sollen, ist ZIM damit praktisch keine Option; sinnvoll ist allenfalls, eine Skizze antragsreif vorzubereiten.

NRW.BANK.Impuls KI – der Einstieg für interne KI-Prozesse

Für KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 17. August 2026 ein Programm, das genau die Lücke adressiert, die MID mit der Richtlinienänderung hinterlassen hat: KI im eigenen Betrieb, nicht als verkäufliches Produkt. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal 25.000 Euro je Unternehmen, bei einer Vorhabenlaufzeit von bis zu sechs Monaten. Das Programm kennt zwei Module: ein KI-Konzept (Modul A) und einen Prototyp mit anschließendem Test im echten Betrieb (Modul B).

Der Zuschnitt ist bewusst eng: Es geht um einen konkreten Prozess, ein Testsystem und messbare Kriterien – nicht um Einführung und Dauerbetrieb, die über Impuls KI ausdrücklich nicht förderfähig sind. Das Budget für 2026 liegt bei 3 Millionen Euro, rechnerisch rund 120 Vollförderungen für ganz NRW. Wir haben die Programmbedingungen, die beiden Module und typische Vorhabenzuschnitte auf einer eigenen Seite aufbereitet: NRW.BANK.Impuls KI – Konditionen, Module und Ablauf.

MID-Digitalisierung – für marktgängige digitale Produkte

Ebenfalls NRW, ebenfalls über die NRW.BANK: einheitlich 50 Prozent Förderquote, Fördersumme zwischen 4.000 und 15.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 1. Januar 2026 ausschließlich für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit Schlüsseltechnologien. Besonderheit im Verfahren: Es ist zweistufig und beginnt mit einer Anmeldung zum Losverfahren – ein algorithmus-basiertes Zufallsverfahren verteilt die monatlich verfügbaren Kontingente. Planbarkeit sieht anders aus, aber der Aufwand für die Anmeldung ist gering.

Landesprogramme außerhalb NRW

Der Zuschuss zur konkreten Digitalisierungsinvestition läuft seit dem Wegfall der Bundesprogramme fast ausschließlich über die Länder – mit sehr unterschiedlichem Zuschnitt und unterschiedlicher Lebensdauer. Bayern etwa führt den Digitalbonus bis zum 31. Dezember 2027 fort, mit bis zu 7.500 Euro (Standard) beziehungsweise 30.000 Euro (Plus) bei jeweils bis zu 50 Prozent Förderquote und monatlichen Kontingenten. In Baden-Württemberg ist die Digitalisierungsprämie Plus zum 30. Juni 2025 ausgelaufen; an ihre Stelle ist eine zinsgünstige Finanzierung getreten – ein Darlehen statt eines Zuschusses. Erste Anlaufstelle für das eigene Bundesland ist die Förderdatenbank des Bundes.

Mittelstand-Digital Zentren – kostenlos, ohne Antrag

Kein Geld aufs Konto, aber herstellerneutrale Beratung, Workshops und KI-Demonstratoren zum Ausprobieren, für alle KMU, ohne Förderantrag. Das aktuelle Netz läuft bis Ende 2026, ein Nachfolgenetz ist ab 2027 vorgesehen. Für Unternehmen, die noch nicht wissen, welcher Anwendungsfall sich lohnt, ist das der günstigste erste Schritt – und in der Regel auch ein zulässiger Vorlauf, bevor ein förderfähiges Vorhaben überhaupt definiert wird.

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Nicht die Programmliste entscheidet, sondern der Zuschnitt

Die meisten abgelehnten oder gar nicht erst gestellten Anträge scheitern nicht am Programm, sondern an der Zuordnung. Drei Grundtypen reichen für die erste Sortierung:

Typ 1 – KI im eigenen Prozess. Angebote schneller erstellen, Rechnungseingang automatisiert prüfen, Reports abgleichen. Kein Produkt, kein Verkauf, kein Forschungsanspruch. Dafür gibt es auf Bundesebene derzeit keinen Zuschuss; in NRW passt Impuls KI, in anderen Ländern teils die Digitalboni.

Typ 2 – digitales Produkt für den Markt. Eine Anwendung, die Kunden nutzen oder kaufen sollen. In NRW ist MID-Digitalisierung dafür zugeschnitten, bundesweit kommen je nach Innovationshöhe FuE-Instrumente in Frage.

Typ 3 – Entwicklung mit technischer Unsicherheit. Wenn am Anfang nicht feststeht, ob die Lösung technisch funktioniert, ist das ein FuE-Tatbestand. Hier ist die Forschungszulage das robusteste Instrument, weil sie nicht von Haushaltslagen abhängt und rückwirkend für laufende Vorhaben greifen kann.

Die Typen schließen sich nicht aus: Ein Unternehmen kann im eigenen Prozess starten, aus dem Prototyp ein Produkt entwickeln und die Entwicklungsarbeit steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass jedes Instrument auf die passenden Kosten angewendet wird – dieselbe Maßnahme zweimal öffentlich bezuschussen zu lassen, ist regelmäßig ausgeschlossen.

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Wo das KI-Audit ins Bild kommt

Parallel zur Förderfrage läuft die Regulatorik, und beide Themen berühren sich mehr, als vielen lieb ist. Der Stand im September 2026:

  • Verbotene KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gelten seit Februar 2025.
  • Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit August 2025.
  • Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 – relevant für alle, die Chatbots oder generative KI im Kundenkontakt einsetzen – sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.
  • Der Hauptteil der Hochrisiko-Pflichten wurde durch den „Digital Omnibus on AI" verschoben: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I auf den 2. August 2028. Der Rechtsakt wurde im Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft.

Zur Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist die Quellenlage uneinheitlich: Ein Teil der Fachpublikationen berichtet, der Omnibus habe die Pflicht abgeschwächt – von „sicherstellen" zu „unterstützen"; andere stellen fest, Artikel 4 bleibe unverändert. Wer hier Klarheit braucht, sollte den konsolidierten Verordnungstext prüfen lassen und sich nicht auf Sekundärquellen verlassen. Genau diese Unschärfe ist typisch für das aktuelle Regulierungsumfeld.

Praktisch bedeutet das für ein KI-Vorhaben im Mittelstand: Ein KI-Audit im Sinne einer Bestandsaufnahme – welche Systeme sind im Einsatz, wer ist Anbieter, wer Betreiber, welche Risikoklasse, welche Transparenzpflichten greifen – ist keine Kür, sondern Voraussetzung für belastbare Planung. Zugleich ist eine reine Bestandsaufnahme in den meisten Förderprogrammen nicht der Kern dessen, was bezuschusst wird. Bei Impuls KI etwa sind reine Schulungen zur KI-Verordnung und reine Bestandsaufnahmen ausdrücklich nicht förderfähig, während die Berücksichtigung von Datenschutz und KI-Verordnung innerhalb eines KI-Konzepts sehr wohl dazugehört. Der saubere Weg ist deshalb, die regulatorische Einordnung als Bestandteil des Konzepts mitzudenken, statt sie als eigenes Förderobjekt zu behandeln.

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Fünf Regeln, die für praktisch jedes Programm gelten

  1. Kein Vorhabenbeginn vor dem Bescheid. Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung. Verträge unter Rücktrittsvorbehalt sind der übliche Weg, um trotzdem planen zu können.
  2. De-minimis im Blick behalten. Zuschüsse laufen häufig als De-minimis-Beihilfe. Wer in den Vorjahren bereits Förderungen erhalten hat, muss das im Unternehmensverbund zusammenrechnen.
  3. Sie finanzieren vor. Zuschüsse werden in der Regel nach Projektende gegen bezahlte Rechnungen und Sachbericht erstattet. Das ist ein Liquiditätsthema, kein Formalie.
  4. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Bei MID etwa dürfen für dieselbe Maßnahme keine weiteren öffentlichen Zuschüsse von Land, Bund oder EU genutzt werden; Darlehen und Bürgschaften bleiben kombinierbar. Ähnliche Klauseln finden sich in fast jeder Richtlinie.
  5. Dokumentation ist Teil der Leistung. Sachbericht und Verwendungsnachweis entstehen nicht am Projektende, sondern laufend. Wer Zwischenstände mitschreibt, spart sich die Rekonstruktion.
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Wie man in drei Schritten zu einer belastbaren Entscheidung kommt

Erstens: Vorhaben präzise beschreiben, bevor Programme gesucht werden. Welcher Prozess, welches messbare Kriterium, welcher Zeitraum, welche Kosten. Ohne diese vier Angaben lässt sich kein Programm sinnvoll zuordnen – und mit ihnen dauert die Zuordnung meist weniger als eine halbe Stunde.

Zweitens: Programmstand am Tag der Prüfung verifizieren. Immer die Richtlinie beim Fördergeber, nie eine Zusammenfassung. Förderkonditionen ändern sich unterjährig, wie MID zum Januar und ZIM im Juli 2026 gezeigt haben.

Drittens: Antragsreife vor Antragsdruck. Ein sauber geschnittener Antrag mit klarem Testkriterium schlägt einen hastigen. Bei Programmen mit Kontingenten oder Losverfahren zählt zusätzlich der Zeitpunkt – aber ein schlechter Antrag wird durch frühes Einreichen nicht besser.

Für NRW-Unternehmen mit einem KI-Vorhaben im eigenen Betrieb ist der schnellste Weg zur Einschätzung der Eignungscheck und die Programmübersicht zu Impuls KI – dort sind Module, Fristen, Kostenrahmen und der Antragsablauf im Detail beschrieben, inklusive der Punkte, an denen Vorhaben typischerweise durchfallen.

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Stand und Quellenlage

Alle Programmangaben in diesem Artikel beziehen sich auf den Stand September 2026 und stützen sich auf die unten verlinkten Primärquellen (Gesetzestext, Fördergeber, Ministerien). Förderrecht ändert sich laufend, teils unterjährig und ohne Ankündigung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Richtlinie des jeweiligen Fördergebers. Dieser Artikel ist keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung; verbindliche Auskunft zur Förderfähigkeit erteilt ausschließlich die jeweilige Bewilligungsstelle.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch ein Bundesprogramm, das KI-Software für KMU bezuschusst?

Nein, kein breites Zuschussprogramm des Bundes für die Anschaffung oder Einführung.

Digital Jetzt endete mit Ablauf der Richtlinie zum 31. Dezember 2023, go-digital zum 31. Dezember 2024. Das Bundeswirtschaftsministerium hat keinen direkten Nachfolger aufgelegt und verweist auf die Länderprogramme, die kostenfreien Mittelstand-Digital Zentren und Förderkredite. Zuschüsse für konkrete Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben kommen deshalb heute überwiegend von den Ländern. Auf Bundesebene bleibt die steuerliche Forschungszulage, die aber Entwicklungsarbeit voraussetzt, keine Einführung.

Was ist mit ZIM – kann ich dort aktuell einen Antrag stellen?

Nein. Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, gilt ein befristeter Antragsstopp.

Er betrifft alle Projektformen und auch Projektskizzen; ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern in offenen bilateralen und multilateralen Ausschreibungen. Bereits eingereichte Anträge und laufende Auszahlungen sind nicht betroffen. Über eine Wiederaufnahme entscheidet das Ministerium abhängig vom Bundeshaushalt 2027, angestrebt ist Anfang 2027. Ein verbindlicher Termin existiert nicht – der vorherige Stopp 2021/2022 dauerte rund zehn Monate.

Zählt die Entwicklung einer KI-Anwendung als Forschung und Entwicklung?

Nur, wenn echte technische Unsicherheit besteht.

Neuartige Algorithmen, ungelöste Integrationsfragen oder ein offener technischer Ausgang sprechen dafür. Die Anbindung eines vorhandenen Sprachmodells über eine dokumentierte Schnittstelle, Customizing von Standardsoftware oder Routine-Programmierung sprechen dagegen. Die verbindliche Einordnung nimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage vor, und zwar vorab – das reduziert das Risiko erheblich, weil die steuerliche Festsetzung auf dieser Bescheinigung aufsetzt.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

Für unterschiedliche Kosten meist ja, für dieselbe Maßnahme in der Regel nein.

Typisch ist eine Klausel wie bei MID: Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse von Land, Bund oder EU genutzt werden, während Darlehen und Bürgschaften kombinierbar bleiben. Sinnvoll ist deshalb eine saubere Kostentrennung – etwa Konzept und Prototyp über ein Landesprogramm, die anschließende Entwicklungsarbeit über die Forschungszulage. Beihilferechtliche Grenzen wie De-minimis gelten dabei zusätzlich und werden im Unternehmensverbund gerechnet.

Wie stark bindet der EU AI Act mein KI-Projekt heute schon?

Weniger als oft behauptet, aber mehr als null.

Verbotene Praktiken und die Kompetenzpflicht gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026 – letztere betreffen unmittelbar jeden, der Chatbots oder generative Inhalte im Kundenkontakt einsetzt. Die aufwendigen Hochrisiko-Pflichten wurden dagegen auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben. Für ein typisches internes Automatisierungsprojekt im Mittelstand heißt das: Inventar und Einordnung jetzt, vollständige Hochrisiko-Compliance in aller Regel nicht.

Lohnt sich ein Fördermittelberater?

Das hängt weniger am Berater als an der Frage, wer das Vorhaben beschreibt.

Anträge scheitern selten an Formalien und häufig an einer unscharfen Vorhabenbeschreibung ohne messbares Kriterium. Wer die fachliche Beschreibung ohnehin braucht – weil sie später auch die Projektgrundlage ist –, bekommt sie sinnvollerweise von dem, der das Vorhaben umsetzt. Reine Antragsdienstleister rechnen oft anteilig an der Fördersumme ab. Prüfen Sie in jedem Fall, ob die Programmangaben auf der Anbieterseite aktuell sind: Wer 2026 noch go-digital bewirbt, arbeitet nicht am aktuellen Stand.

Meinungsbeitrag: Dieser Text gibt die Einschätzung des Autors wieder und stützt sich nicht durchgängig auf belegte Quellen.

Förderung für KI-Projekte: Warum die Landschaft so unübersichtlich ist – und was 2026 wirklich trägt

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